Liebe Eltern, Besucher und Interessenten,
auch wir verfolgen die aktuelle Lage zum Coronavirus.
Mithilfe der Kita-Info-App halten wir unsere Eltern diesbezüglich stets auf dem Laufenden. So möchten wir dazu beitragen, dass es zu keinen Falschmitteilungen, Unsicherheiten oder Missverständnissen kommt.
Mittlerweile veröffentlichte der Rheinisch-Bergische Kreis ein Informationsschreiben für Eltern von Kindern in Kitas oder Tagespflegestellen in Burscheid, Kürten und Odenthal.
Unten stehend, finden Sie alle Updates die wir für Sie als Eltern und Besucher zusammengefasst haben.
- Der Rheinisch Bergische Kreis (RBK) fasst für Sie HIER die aktuelle Presseinformation zum Corona-Virus in einem Informationsschreiben zusammen.
- Der Rheinisch Bergische Kreis hat zusätzlich eine Fragen-Hotline eingerichtet. Die Telefonnummer lautet 02202 – 13-6790.
- Informationen zum KiZ für Eltern mit Verdienstausfällen sind HIER für Sie zusammengefasst.
- Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) fasst HIER alle Informationen zusammen
Update vom Freitag - 15.01.2021
Liebe Eltern,
liebe Besucher,
heute informieren wir Sie über die Presseinformation bezüglich der Rückerstattung der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021.
Update vom Donnerstag - 07.01.2021
Liebe Eltern, liebe Besucher,
das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration hat uns angehängte Information zukommen lassen und um Weiterleitung an die Sie gebeten.
Update vom Montag - 14.12.2020
Liebe Eltern, liebe Besucher,
das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration hat uns angehängte Information zukommen lassen und um Weiterleitung an die Sie gebeten.
Update vom Freitag - 11.12.2020
Liebe Eltern, liebe Besucher,
das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration hat uns angehängte Information zukommen lassen und um Weiterleitung an die Sie gebeten.
Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten daher folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung
- Die geplanten Schließzeiten werden umgesetzt.
- Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden darüber hinaus nicht geschlossen, d.h. es wird kein Betretungsverbot (wie im Frühjahr) ausgesprochen.
- Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.
- Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Kein Kind soll durch diesen Lockdown Schaden nehmen. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson.
- Der Betrieb soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 aber auf ein Minimum reduziert werden.
- Es geht daher der dringende Appell an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!
Update vom Dienstag - 08.12.2020
Liebe Eltern,
heute erhielten wir zwei neue Schreiben vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) mit der Bitte um weitergabe.
- Ministerschreiben Pandemiebetrieb Kita (08.12.2020)
- Kindertageseinrichtungen im Pandemiebetrieb (07.12.2020)
Update vom Montag - 07.12.2020
Liebe Eltern,
am 03.12.2020 veröffentlichte der Rheinisch-Bergischen Kreis die Pressemitteilung
"Corona-Virus - Neue Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt einheitliche Quarantäneregelungen vor".
Diese haben wir Ihnen unten beigefügt.
Update vom Donnerstag - 19.11.2020
Liebe Eltern,
zum am 19.11.2020 erhielten wir vom Rheinisch-Bergischen Kreis eine Nachricht, mit der Bitte diese an Sie weiterzuleiten.
..der Rheinisch-Bergische Kreis hat am 18.11.2020 eine „Allgemeinverfügung zur Isolation von positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen sowie im selben Hausstand lebenden Kontaktpersonen der Kategorie I“ erlassen. Sie besagt, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die mittels eines PCR-Tests positiv auf das Corona-Virus getesteten worden sind, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben haben. Dies gilt auch für Personen, die im selben Haushalt wohnen und daher als Kontaktpersonen ersten Grades gelten. Damit soll erreicht werden, dass Infektionsketten möglichst schnell durchbrochen werden und für alle Bürgerinnen und Bürger eine praktikable sowie einheitliche Lösung umgesetzt wird. Die Allgemeinverfügung gibt Regeln und Fristen für positiv getestete Personen und ihren Haushalt vor.
Update vom Sonntag - 20.09.2020
Liebe Eltern,
vielleicht planen Sie mit Ihrer Familie den nächsten Urlaub oder befinden sich bereits im Urlaub und Ihre Heimreise steht bevor. Am 20.09.2020 haben wir Ihnen diesbezüglich eine Kita-Info-App Nachricht gesebndet.
Bitte beachten Sie die beigefügten wichtigen beigefügten Informationen, bevor Sie mit Ihrem Kind die Einrichtung besuchen.
- Mags - Informationen für Reisende aus Risikogebieten
- Fragebogen zu COVID 19 für aus dem Urlaub zurückgekehrten Kitakinder mit ihren Familien
Für das ganze Team der Caritas Kita „Sonnenblume“
Brigitte Sartingen-Kranz
Update vom Montag - 17.08.2020
Liebe Eltern,
liebe Besucher!
bereits am 03.08.2020 haben wir unsere Eltern via Kita-Info-App darüber informiert, dass wir zum 17.08.2020 den Regelbetrieb, entsprechend der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit, wieder aufnehmen. In einem ausführlichen Elternbrief der via Kita-Info-App am 15.08.2020 versendet wurde, haben wir alle Veränderungen für Sie zusammengefasst.
Wir freuen uns und sind motiviert, diesen Schritt gemeinsam mit Ihnen zu gehen, denn es ist an der Zeit, sich schrittweise der Normalität zu nähern und den Regelbetrieb wieder aufzunehmen.
Update vom Montag - 03.08.2020
Liebe Eltern,
liebe Besucher!
gerne informieren wir Sie über den geplanten "Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung in der Pandemie", den wir vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) erhalten haben.
Hier finden Sie das "Ministerschreiben Beschäftigte/Eltern" sowie das Schreiben "Offizielle Information Land NRW Krankheitssymptome" vom 28.07.2020
Update vom Montag - 29.06.2020
Liebe Eltern,
liebe Besucher!
gerne informieren wir Sie über die Neuregelung zur Wiederaufnahme von Kindern nach einer Erkrankung mit Krankheitssymptomen von COVID-19 die wir vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) erhalten haben.
Hier finden Sie den Elternbrief vom 26.06.2020 sowie die Mustererklärung.
Update vom Freitag - 05.06.2020
Liebe Eltern,
liebe Besucher!
Nach vielen Updates, mit denen wir Sie in den letzten Wochen immer zeitnah über gesetzliche Anpassungen, Neuigkeiten und Veränderungen informierten, laufen nunmehr die Vorbereitungen, für den eingeschränkten Regelbetrieb auf Hochtouren!
Ab Montag, dem 08.06.2020 wird das Betreuungsverbot für die Kinderbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen aufgehoben und ein eingeschränkter Regelbetrieb nach Maßgaben des Infektionsschutzes aufgenommen.
Fast täglich erreichen uns immer noch neue gesetzliche Regelungen und Fachempfehlungen, die es heißt, in der Vorbereitung der Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebs, zu berücksichtigen.
Damit wir uns auf die Rückkehr der Kinder vorbereiten können, haben wir einen
“Rückkehrbogen in Zeiten von Corona“ entwickelt.
Dieser hilft uns, die Kinder aber auch die Eltern mit Ihren Erwartungen, Hoffnungen ihrer Freude, aber auch möglichen Sorgen und Bedenken dort abzuholen, wo sie sind; sicherlich aus einer anderen, veränderten Lebenswirklichkeit.
Wir sind gespannt und freuen uns drauf!
Für das ganze Team der Caritas Kita „Sonnenblume“
Brigitte Sartingen-Kranz
Update vom Mittwoch - 28.05.2020
Liebe Eltern,
die Info, die wir Ihnen bereits gestern zur Verfügung gestellt haben, wird durch die beigefügte Mail, die wir vom Rheinisch-Bergischen Kreis erhalten haben, bestätigt.
Mit der Bitte, diese Mail an Sie weiterzuleiten, erhalten Sie diese Nachricht.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 8. Juni startet in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege der eingeschränkte Regelbetrieb für alle Kinder.
Um Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Die Kosten tragen wie bereits im April und Mai die Kommunen und das Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte. Die konkrete Abwicklung obliegt den Kommunen.
Das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises – zuständig für die Kommunen Burscheid, Kürten und Odenthal – wird daher für Juni und Juli nur den hälftigen Beitrag erheben.
Da die Umsetzung dieser kurzfristigen Entscheidung etwas Vorlauf benötigt, werden die Eltern gebeten zum 01.06. zunächst keine Zahlung zu leisten. Der Kreis wird die Beiträge bei Eltern, die ein Einzugsmandant erteilt haben, zunächst auch nicht einziehen.
Das Jugendamt wird die Eltern über die konkrete Abwicklung und die Beitragshöhe für die beiden Monate in Kürze individuell benachrichtigen".
Update vom Dienstag - 26.05.2020
Liebe Besucher,
gerade erhielten wir von der Landesregierung NRW eine Mitteilung, die wir gerne an Sie weiterleiten.
Kindertagesbetreuung: Land und Kommunen erlassen Hälfte der Elternbeiträge für Juni und Juli
Landesregierung und Kommunen entlasten Eltern in der Corona-Krise
Ab dem 8. Juni startet in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb. Um Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen.
Weitere Informationen für Sie als Eltern erhalten sie HIER auf der Homepage:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/kindertagesbetreuung-land-und-kommunen-erlassen-haelfte-der-elternbeitraege-fuer
Update vom Sonntag - 08.11.2020
Liebe Eltern,
zum Wochenende erhielten wir vom Rheinisch-Bergischen Kreis eine Nachricht, mit der Bitte diese an Sie weiterzuleiten.
"...im Anhang übersende ich Ihnen ein aktuelles Ministerschreiben bezüglich der aktuellen Entwicklungen sowie die offiziellen Informationen des Landes NRW. Zudem weise ich auf die beiden Anlagen zum Umgang mit Krankheitssymptomen sowie zum Lüften hin, welche eine visuelle Darstellung der bestehenden Regelungen bieten."
Zum Download
- Ministerschreiben Aktuelle Entwicklungen (06.11.2020)
- Offizielle Information Land NRW Aktuelle Entwicklungen (06.11.2020)
- Umgang bei Krankheitssymptomen
- Richtig Lüften. So geht es schnell und effizient
Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie HIER auf der Homepage des RBK's weitere Informationen
Für das ganze Team der Caritas Kita „Sonnenblume“
Brigitte Sartingen-Kranz
Update vom Donnerstag - 14.05.2020
Liebe Besucher,
das Jugendamt hat uns
Grundsätzlich gilt, dass Kinder von Schlüsselpersonen und von erwerbstätigen Alleinerziehenden nur in dem Umfang betreut werden sollen, wie es zur Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlich ist. Das heißt, dass sich der Betreuungsumfang an den Arbeitszeiten der Eltern orientieren soll.
Weitere Informationen für Sie als Eltern erhalten sie HIER auf der Homepage:
https://www.kita.nrw.de/eltern/corona-infos-fuer-eltern#Bescheinigung-des-Arbeitgebers-zum-Download
Update vom Montag - 11.05.2020
Liebe Besucher,
am Freitag wurde durch das MKFFI bereits bekannt gegeben, dass die Kindertagesbetreuung schrittweise geöffnet werden soll. Hierzu wurde am Wochenende die Coronabetreuungsverordnung angepasst. Die ab dem 14. Mai 2020 gültige Fassung dieser Verordnung übersende ich Ihnen in der Anlage.Aus dieser Verordnung geht hervor, dass weitere Personen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder haben. Für die Betreuung in den Kitas gilt, dass ab dem 14.05.2020 folgende Kinder betreut werden dürfen:
- Kinder, die bisher bereits einen Anspruch auf Notbetreuung hatten (vgl. § 2 Abs. 2 und 3 sowie § 3). Dies sind:
- Kinder von denen mindestens ein Elternteil eine sog. Schlüsselperson ist,
- Kinder von alleinerziehenden Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich im Rahmen einer Schulausbildung oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden,
- Kinder, bei denen wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch der Betreuungsangebote durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes als notwendig erachtet wird und
- Kinder, die aufgrund der sog. „Härtefallregelung“ betreut werden sollen.
- Kinder, die am 01.08.2020 schulpflichtig werden oder im Schuljahr 2020/2021 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden (Vorschulkinder) und anspruchsberechtigt für Leistungen für Bildung und Teilhabe (BUT) sind (§ 2 Abs. 5).
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde (§ 2 Abs. 6).
Zudem wurde seitens des MKFFI bekannt gegeben, dass ab dem 28. Mai folgende Kinder in den Kitas betreut werden dürfen:
- Alle Kinder, die am 01.08.2020 schulpflichtig oder im Schuljahr 2020/2021 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden (Vorschulkinder). Eine entsprechende Verordnung wird seitens des MKFFI erstellt und Ihnen zu gegebenen Zeitpunkt übersandt werden.
Die schrittweise Öffnung sieht in einem weiteren Schritt vor, dass im Laufe des Monats Juni allen Kindern der Besuch ihres Betreuungsangebotes wieder ermöglicht werden soll. In welchem Umfang dies möglich sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös prognostiziert werden.
Eine zusammenfassende Darstellung der verschiedenen Öffnungsschritte können Sie der beigefügten Information für Eltern, Träger, Leitungen und Personal des MKFFI entnehmen.
Zum Download
Update vom Freitag - 08.05.2020
Minister Stamp zum schrittweisen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung
Liebe Besucher,
Familienminister Joachim Stamp hat die Pläne zu einem schrittweisen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen vorgestellt.
- Stufe: Ab 14. Mai 2020 haben Anspruch auf Notbetreuung in den Kitas
- diejenigen Vorschulkinder, die einen Anspruch auf Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben sowie
- alle Kinder mit (drohender) Behinderungen.
- Stufe: Ab 28. Mai 2020 haben sodann Anspruch auf Notbetreuung in den Kitas
- alle Vorschulkinder. Diesen soll ein geordneter Abschluss des Lebensabschnitts "Kita" und ein guter Übergang in die Grundschule ermöglicht werden.
- Stufe: Im Juni 2020 möchte das Ministerium
- allen übrigen Kita-Kindern ermöglichen, vor der Sommerpause mindestens für 2 Tage [vermutlich pro Woche] in ihre Kita gehen und das Kita-Jahr abschließen zu können.
- Diese 3. Stufe wird in den kommenden Wochen erst geplant und ist abhängig von der weiteren, derzeit noch nicht vorhersehbaren Entwicklung der Pandemielage.
Für den Zeitraum nach den Sommerferien kündigte Minister Dr. Stamp eine weitere 4. Stufe an, die möglichst ab September 2020 einen (eingeschränkten) Kita-Regelbetrieb ermöglichen soll.
Weitere Informationen erhalten Sie HIER - auf der Homepage des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration.
Update vom Donnerstag - 07.05.2020
Liebe Besucher,
seit dem 07.05.2020 gilt die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO). Die Anlage 2 finden Sie hier.
Update vom Montag – 27.04.2020
Land und Kommunen entlasten Eltern - Beiträge für Kindertagesbetreuung und Offene Ganztagsschule für Mai werden ausgesetzt
Ergänzend zum Update vom 17.04.2020 veröffentlichen wir vom Jugendamt Rheinberg drei PDF Dokumente für Alleinerziehende.
– Offizielle Information Land NRW Öffnung Alleinerziehende
– Bescheinigung erwerbstätige Alleinerziehende
– Bescheinigung Alleinerziehende Schule-Hochschule
Update vom Freitag – 03.04.2020
Liebe Besucher,
besonders Familien stehen vor großen Herausforderungen und müssen ihren Alltag unter ganz neuen Voraussetzungen bewältigen. Isolation, Druck und Existenzängste in den Familien können in vermehrten Konflikten, Fällen von häuslicher Gewalt und Kindeswohlgefährdungen enden. Aus diesem Grund haben wir auf unserer Homepage einen HELP/ Hilfe Button eingerichtet. Hier finden Sie eine Zusammenfassung von wichtigen Diensten und Institutionen.
Den direkt Link finden Sie HIER auf unserer Homepage.
Update vom Mittwoch - 20.05.2020
Liebe Besucher,
gerade erhielten wir vom MKFFI eine neue Information die wir gerne an Sie weitergeben.
Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb.
Minister Stamp: Ab 8. Juni können alle Kinder in reduziertem Umfang zur Kindertagesbetreuung gehen. Nordrhein-Westfalen setzt sein klares Konzept der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens konsequent fort.
- Ab dem 28. Mai 2020 erfolgt wie geplant die Öffnung der Kindertageseinrichtungen für alle Vorschulkinder.
- Am 8. Juni geht Nordrhein-Westfalen den nächsten Schritt seines Öffnungsplans und wechselt von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb. Alle Kinder können dann in reduziertem Umfang wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen.
Pressedokumente:
Die komplette Pressemitteilung finden Sie - HIER auf der Homepage des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlingen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Pressekonferenz als Video von Minister Stamp finden Sie - HIER auf der Homepage der Tagesschau. (Quelle: WDR.de)
Update vom Freitag – 27.03.2020
Das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises setzt Elternbeiträge für Kitas und Kindertagespflege im April aus. Alle bestehenden Lastschriftmandate der Eltern werden für den Monat April 2020 gestoppt.
Es wird gebeten, Ihre bestehenden Daueraufträge zunächst nur für den Monat April 2020 einzustellen. Ebenso gilt dies für Einzelüberweisungen.
Die entsprechende Presseinformation 107 finden Sie HIER als PDF.
Update vom Mittwoch – 25.03.2020
Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit. Die Ausbreitung des Corona-Virus‘ stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.
Weitere Informationen zum geplanten Notfall-KiZ von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey finden Sie HIER, auf der Homepage des BMFSFJ.
Update vom Montag – 23.03.2020
Liebe Besucher,
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) hat einen neuen Elternbrief veröffentlicht. In diesem Schreiben wird an die Eltern appelliert, die Inanspruchnahmen der Betreuung in den Kitas und Tagespflegstellen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Den Elternbrief Nr. 3 finden Sie HIER als PDF .
Update vom Samstag – 21.03.2020
Seit Montag, dem 23.03.2020, gilt eine Neuregelung, wer anspruchsberechtigt ist. Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiaeren Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht ander- weitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann. Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.
Update vom Sonntag – 15.03.2020
Liebe Eltern,
Mittlerweile veröffentlichte der Rheinisch-Bergische Kreis ein Informationsschreiben für Eltern von Kindern in Kitas oder Tagespflegestellen in Burscheid, Kürten und Odenthal. Darin ist geregelt, dass sämtliche Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen den Kindern sowie deren Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen ab Montag, 16. März 2020 bis zum 19. April 2020 den Zutritt zu Betreuungsangeboten zu untersagen haben.
Ausgenommen von diesem Zutrittsverbot sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen beide eine unentbehrliche Schlüsselperson sind.
Ist dies der Fall, müssen Sie als Eltern,
- bei uns einen Antrag auf Ausnahme vom Zutrittsverbot des Betreuungsangebotes der Caritas Kindertagesstätte „Sonnenblume“ stellen und
- ihren Arbeitgeber, um einen Nachweis der Unentbehrlichkeit bitten.
Update vom Freitag – 17.04.2020
Stufenweise Öffnung bei Kindertagesbetreuung wird auf erwerbstätige Alleinerziehende ausgedehnt. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat heute beschlossen, unter Leitung Nordrhein-Westfalens und Brandenburgs ein Konzept zu Möglichkeiten einer stufenweisen Öffnung bei der Kindertagesbetreuung vorzubereiten
Update vom Donnerstag – 12.03.2020
Liebe Eltern,
über die Kita-Info-App haben wir Sie über weitere Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus in den Kindertagesstätten des Caritasverbandes für den Rheinisch Bergischen Kreis informiert.